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Überschuldete Verbraucher sowie ehemalige Selbstständige können im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens oder des Regelinsolvenzverfahrens nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.
Ich führe für meine Mandanten das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch und vertrete sie auf Wunsch auch im anschließenden Verfahren.
Selbstverständlich werden Beratungshilfescheine akzeptiert.
Das Video dazu finden Sie hier.
Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier.
