Die Anwaltskosten sind für viele ein "Buch mit sieben Siegeln".
Grundsätzlich berechnet sich die Anwaltsvergütung nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten kommt es dabei auf den Gegenstandswert
an - je "wertvoller" der Rechtsstreit ist, desto teurer ist er.
Im Bereich der außergerichtlichen Beratung sieht das Gesetz seit dem
01.07.2006 vor, daß Mandant und Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung
schließen.
Dadurch kann eine für beide Seiten faire Lösung gefunden werden, wenn z.B.
ein Vertrag geprüft oder AGB entworfen werden sollen.
Für einen ersten Überblick empfehle ich die Broschüre der
Bundesrechtsanwaltskammer.
Generell gilt:
Fragen Sie!
Wenn die Vergütung gesetzlich geregelt ist, sage ich Ihnen vor Auftragsbeginn,
welche Kosten Sie erwarten können.
Soweit eine Vergütungsvereinbarung möglich ist, kann ich Ihnen vorab einen
"Kostenvoranschlag" machen.